Geschützt: DIL International-Online Summit`23
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In der Sekundarschule kann es für Schülerinnen und Schüler mit LRS besonders herausfordernd sein, mit dem Lehrstoff Schritt zu halten. Hier kann eine Lerntherapie helfen, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Schülers oder der Schülerin zugeschnitten ist.
Es gibt verschiedene Ansätze in der Lerntherapie, je nachdem, welche spezifischen Lernprobleme vorliegen. Zum Beispiel können Übungen zur Verbesserung der Aufmerksamkeit und Konzentration, des Arbeitsgedächtnisses oder der visuellen Wahrnehmung Teil der Therapie sein.
LRS steht für Lese-Rechtschreib-Schwäche und beschreibt eine Lernstörung, bei der Kinder Schwierigkeiten haben, das Lesen und Schreiben zu erlernen und zu automatisieren. Lerntherapie kann bei einer LRS-Diagnose helfen, indem sie individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes eingeht und gezielt an den Schwächen arbeitet. In einer Lerntherapie können verschiedene Methoden und Übungen eingesetzt werden, um die Lesefähigkeit und Rechtschreibfertigkeiten zu verbessern, z.B. Lesetraining, phonologische Bewusstheitsübungen, Schreibtraining und spezielle Lernstrategien.
Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, auch bekannt als Legasthenie, kann sich auf verschiedene Weise zeigen. Hier sind einige Anzeichen, auf die Sie achten können, um zu erkennen, ob Ihr Kind möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hat:
Die Kosten für eine Lerntherapie können je nach Therapeut:in, Standort und Art der Therapie variieren. In der Regel können die Kosten zwischen 50 und 120 Euro pro Sitzung liegen. Eine Lerntherapie kann mehrere Sitzungen in der Woche oder im Monat erfordern, je nach Schweregrad der Lernschwierigkeiten.
Es gibt jedoch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für eine Lerntherapie. Zum Beispiel kann eine Lerntherapie von der Krankenkasse übernommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die medizinische Notwendigkeit der Therapie bescheinigt. Private Krankenversicherungen können auch die Kosten einer Lerntherapie erstatten, sofern die entsprechende Leistung im Versicherungsvertrag enthalten ist.
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