Inhaltsverzeichnis
- Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich im Studium
- Was ein Nachteilsausgleich im Studium konkret bedeutet
- So beantragst du einen Nachteilsausgleich
- Besonderheit bei Staatsexamen
- Ein echter Präzedenzfall vor Gericht
- Was die Diagnostik für das Studium kostet
- Echte Wege: Studieren mit LRS im Potenzialfrei?!-Podcast
- Du musst diesen Weg nicht allein gehen
- Quellen
Ein Studium mit Legasthenie / LRS oder Rechenschwäche / Dyskalkulie ist kein Sonderfall, den du dir erst erkämpfen musst, sondern ein Recht, das dir zusteht. Trotzdem erlebe ich in Gesprächen immer wieder dieselbe Unsicherheit: Wo fange ich an? Wer ist überhaupt zuständig? Und lohnt sich der Antrag wirklich?
Lieber hören statt lesen? Weiter unten erzählen vier Studierende im Potenzialfrei?!-Podcast, wie das bei ihnen war.
Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich im Studium
Was ist ein Nachteilsausgleich im Studium?
Anpassungen bei Prüfungen oder im Studienalltag, die deine LRS oder RS ausgleichen, zum Beispiel mehr Zeit bei Klausuren, ein separater Prüfungsraum oder technische Hilfsmittel. Die fachliche Anforderung selbst ändert sich dadurch nicht, nur der Weg dahin.
Wer ist an der Hochschule dafür zuständig?
Meist das Prüfungsamt, in Rückfragen ergänzt durch die Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die es an jeder Hochschule gibt. Das Studentenwerk berät zusätzlich, ist aber nicht die entscheidende Stelle für den Antrag selbst.
Brauche ich dafür eine Diagnose?
Einen aktuellen Nachweis, ja, aber keine Diagnose nach ICD. Ein fachärztliches Attest oder eine Stellungnahme einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin reicht in der Regel aus, solange erkennbar wird, wie sich die Beeinträchtigung konkret auf Prüfungen auswirkt (Deutsches Studierendenwerk, 2026).
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Ein Schwerbehindertenausweis ist für den Antrag nicht erforderlich und begründet allein auch keinen Anspruch. Nur 8 Prozent der beeinträchtigten Studierenden haben überhaupt einen (Umfrage „beeinträchtigt studieren“, zitiert nach Deutsches Studierendenwerk, 2026).
Wie früh muss ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich, am besten direkt zu Semesterbeginn oder sobald du von der Prüfung weißt. Eine feste bundesweite Frist gibt es nicht, jede Hochschule regelt das selbst, am besten beim Prüfungsamt erfragen. Bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Einschränkungen kurz vor einer Prüfung muss trotzdem noch kurzfristig entschieden werden (Deutsches Studierendenwerk, 2026).
Wird der Nachteilsausgleich im Studium leichter gewährt als in der Schule?
Aus der Praxiserfahrung: ja, tendenziell. Automatisch ist er trotzdem nicht, siehe der Präzedenzfall unten.
Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Das ist kein Endpunkt. Der unten beschriebene Präzedenzfall zeigt: Auch eine erste Ablehnung durch Prüfungsamt und Verwaltungsgericht kann vor einer höheren Instanz noch kippen.
Was ein Nachteilsausgleich im Studium konkret bedeutet
Ein Nachteilsausgleich ist kein Geschenk, sondern ein Recht, verankert im Grundgesetz (Art. 3 GG) und seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2023 noch einmal ausdrücklich bestätigt (Maurer, 2025; Volkmer, 2025). Wichtig dabei: Ein Nachteilsausgleich verändert nie die fachliche Anforderung selbst, sondern nur den Weg dahin. Eine Prüfung kürzen geht also nicht, mehr Zeit für dieselbe Prüfung schon (Volkmer, 2025).
Konkret möglich sind zum Beispiel:
- bei Lesestörung: prozentuale Zeitverlängerung (üblich sind 10, 25 oder 50 %), Fristverlängerung bei Hausarbeiten, ein separater, ruhigerer Raum, mündliche statt schriftlicher Prüfung, größere Schrift und mehr Zeilenabstand, Vorlesesoftware, ein Textmarker für Multiple-Choice-Fragen
- bei Rechtschreibstörung: zusätzlich Nichtbewertung der Rechtschreibung, ein Computer mit Rechtschreibprogramm (ohne Internetzugang), ein Diktiergerät oder eine Schreibassistenz, die Erlaubnis, den Duden zu nutzen
- bei Rechenstörung / Dyskalkulie: zusätzlich ein Taschenrechner, eine Formelsammlung oder Multiplikationstabelle, die Erlaubnis, Zwischenergebnisse zu notieren
(Volkmer, 2025, S. 84 f.)
Auch außerhalb von Prüfungen hilft oft schon einfache Unterstützung ohne formalen Antrag: ein Diktiergerät für Vorlesungen, Folien oder lange Texte vorab von den Dozierenden, ein Laptop auch dort, wo er sonst nicht vorgesehen ist (Volkmer, 2025, S. 93 f.).
Eine zweite, offizielle Anlaufstelle für alle Details ist das Handbuch „Studium und Behinderung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, das Nachteilsausgleiche systematisch für alle Arten von Behinderungen und chronischen Krankheiten beschreibt, nicht nur für LRS und RS.
So beantragst du einen Nachteilsausgleich
- Informieren. Am besten zuerst bei den Behindertenbeauftragten der Hochschule, die es an jeder Uni gibt und die zwischen Studierenden und Prüfungsamt vermitteln. Alternativ hilft die allgemeine Studienberatung weiter. Wer schon vor der Bewerbung weiß, an welchen Hochschulen er studieren möchte, kann dort gezielt nachfragen, welche Nachweise verlangt werden, denn das ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich (Volkmer, 2025, S. 86, 88).
- Antrag stellen. So früh wie möglich, am besten schon bei Studienbeginn oder bei der Prüfungsanmeldung. Meist reicht ein formloses Schreiben, manche Hochschulen haben ein eigenes Formular. Sinnvoll ist, vorher zu überlegen: Was hilft mir konkret, wo genau liegen meine Schwierigkeiten, und hat mir ein früherer Nachteilsausgleich aus der Schule schon etwas gebracht? (Volkmer, 2025, S. 86)
- Begründen. Der Antrag muss begründen, warum der Nachteilsausgleich gebraucht wird: der Nachweis der Beeinträchtigung (meist ein fachärztliches oder psychologisches Attest) plus eine Beschreibung, wie sie sich konkret auf Prüfungen auswirkt. Hilfreich, aber nicht zwingend: frühere, bereits bewilligte Nachteilsausgleiche oder eine Empfehlung der Behindertenbeauftragten (Volkmer, 2025, S. 86 f.).
Wie das in der Praxis läuft, mit kleinen Hindernissen und echten Lösungen, beschreiben vier Studierende in eigenen Erfahrungsberichten in Susanne Volkmers Buch Studieren mit Legasthenie und Dyskalkulie (2025), von der ersten Anfrage bei der Hochschule bis zum Widerspruch gegen eine zu knapp bewilligte Zeitverlängerung.
„Ein Nachteilsausgleich ist kein Vorteil. Er stellt nur die Startbedingungen wieder her, die alle anderen ohnehin schon haben.“
— Mio Lindner
Besonderheit bei Staatsexamen
Bei Studiengängen mit Staatsexamen, etwa Jura, Medizin oder Lehramt, gilt eine wichtige Ausnahme: Der Nachteilsausgleich wird dort nicht bei der eigenen Hochschule beantragt, sondern separat beim zuständigen Prüfungsamt, und zwar für jedes Staatsexamen einzeln. Ein an der Hochschule bereits bewilligter Nachteilsausgleich zählt für das Staatsexamen nicht automatisch, kann aber als Grundlage für den neuen Antrag dienen. Die Fristen unterscheiden sich je Bundesland und Fach und sollten frühzeitig erfragt werden (Volkmer, 2025, S. 87 f.).
Ein echter Präzedenzfall vor Gericht
Ein Medizinstudent beantragte für das Physikum, eine achtstündige Multiple-Choice-Klausur, eine Stunde mehr Zeit wegen seiner Legasthenie. Prüfungsamt und Verwaltungsgericht lehnten zunächst ab. Erst das Oberverwaltungsgericht Schleswig gab ihm recht (Beschluss vom 19.8.2002, Az. 3 M 41/02). Das Urteil dient seither vielen Studierenden mit Behinderung als Präzedenzfall (Grimm & Grimm, 2025).
Was diesen Fall lehrt: Eine erste Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Wer seinen Anspruch kennt und ihn einfordert, auch über mehrere Instanzen, hat gute Chancen, am Ende recht zu bekommen.
Was die Diagnostik für das Studium kostet
Anders als in der Schule übernimmt die Krankenkasse die Diagnostik bei Erwachsenen meist nicht. Das solltest du vorher klären, bevor du einen Termin vereinbarst. Ein rein psychologisches Gutachten wird von vielen Prüfungsämtern anerkannt und ist oft günstiger als eine Diagnose nach ICD, zählt dafür aber nicht als medizinische Diagnose (BVL, 2018). Für einen Nachteilsausgleich reicht in der Praxis häufig bereits das psychologische Gutachten, weil die Hochschule nur den Nachweis der Beeinträchtigung braucht, keine ICD-Diagnose. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine Situation an und finden den passenden, bezahlbaren Weg.
Echte Wege: Studieren mit LRS im Potenzialfrei?!-Podcast
Mehrere meiner Podcast-Gäste studieren oder haben studiert, mit ausgeprägter Legasthenie oder Rechenschwäche: Anton, der heute Geschichte studiert und Vorträge zu technischen Hilfsmitteln hält, Natascha, die sich seit ihrem 16. Lebensjahr beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie engagiert und im Gespräch auch von ihrem eigenen Antrag auf Nachteilsausgleich erzählt, Antonia, Lehramtsstudierende mit Legasthenie, und Mary Ellen, Lehramtsstudentin mit Rechenschwäche.
- Anton – Stark mit Legasthenie
- Natascha – Junge Aktive im BVL
- Antonia – Lehramtsstudierende, stark mit Lese-Rechtschreib-Schwäche
- Mary Ellen – Lehramtsstudentin, stark mit Rechenschwäche
Du musst diesen Weg nicht allein gehen
Ein Nachteilsausgleich ändert nichts an deinen fachlichen Fähigkeiten, er sorgt nur dafür, dass du sie zeigen kannst, ohne dass deine LRS oder RS im Weg steht. Wenn du wissen willst, welcher Nachweis für deine Hochschule reicht und wie du den Antrag am besten aufsetzt, lass uns das in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch gemeinsam anschauen.
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(Die Terminbuchung läuft über das Duden Institut für Lerntherapie International Online, das ich selbst gegründet habe, kein anderer Anbieter.)
Quellen
- Volkmer, S. (2025). Studieren mit Legasthenie und Dyskalkulie: Erfolgreich an der Uni und im Alltag. Unter Mitarbeit von Svea Höroldt, Natascha Hürtgen, Carla Schramm und Anton Tartz. utb 6405, UVK Verlag, Tübingen. (Kap. 14, S. 83–94: Nachteilsausgleich für Prüfungen und andere Unterstützungsmöglichkeiten)
- Maurer, M. (2025). Rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen. In Böttcher, K. & Merkert, A. (Hrsg.), Neurodiversität und Legasthenie in Bildung und Beruf (Managementkonzepte, Bd. 41), S. 92, 94 f. Nomos, Baden-Baden. Open Access (CC BY 4.0). (BVerfG, Urteil v. 22.11.2023, 1 BvR 2577/15)
- Grimm, T. & Grimm, M. (2025). Erfolgreich mit Legasthenie – Eine familiäre Perspektive auf Legasthenie in der Schule und im Berufsleben. Im selben Sammelband, S. 446. (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 19.8.2002, Az. 3 M 41/02)
- Deutsches Studentenwerk, Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) (2013). Studium und Behinderung: Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, 7. Auflage, Berlin.
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (2018). Legasthenie und Dyskalkulie im Erwachsenenalter – Ratgeber für Jugendliche und Erwachsene, 2. Aufl., S. 5–7.
- Deutsches Studierendenwerk (DSW) (2026). Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise. Abgerufen 2026.
