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Dein Kind kämpft mit Zahlen und Rechnen, und du fragst dich: Ist das Dyskalkulie / Rechenschwäche? Der erste Impuls vieler Eltern ist, online einen „Dyskalkulie-Test“ zu suchen. Verständlich, aber ein einzelner Fragebogen ersetzt keine standardisierte Diagnose nach ICD. Was eine echte Diagnose tatsächlich bedeutet, wie der Prozess abläuft und was danach passiert, erkläre ich hier.
Was bedeutet „Diagnose Dyskalkulie“ eigentlich?
Die Diagnose von Dyskalkulie/Rechenschwäche braucht standardisierte Testverfahren, keine Checkliste, so hilfreich die zur ersten Einordnung auch sein kann. Mit einer kurzen Kurzanalyse bekommst du in wenigen Minuten eine erste Orientierung, ob das, was dir bei deinem Kind auffällt, auf eine Dyskalkulie hindeuten könnte.
Anders als bei einem reinen IQ-Vergleich schaut die moderne Diagnostik dabei nicht darauf, ob die Rechenleistung im Vergleich zur eigenen Intelligenz zu niedrig ausfällt, sondern ausschließlich darauf, ob ein Kind mindestens 1,5 Standardabweichungen unter der Alters- oder Klassennorm liegt, also zu den schwächsten rund 7 Prozent seiner Altersgruppe gehört. Die zugrundeliegende Studienlage zeigte keine bedeutsamen Unterschiede zwischen beiden Vorgehensweisen, weshalb sich die AWMF-Leitlinie bewusst für das einfachere Kriterium entschieden hat (AWMF S3-Leitlinie 028-046).
Insgesamt sind je nach Studie zwischen 2 und 8 Prozent aller Kinder betroffen (AWMF S3-Leitlinie 028-046, Ise & Schulte-Körne).
Wichtig zu wissen: Eine Diagnose ist keine feste, lebenslange Festlegung, sondern beschreibt den aktuellen Entwicklungsstand deines Kindes und gilt deshalb nur für einen begrenzten Zeitraum, in der Praxis meist rund zwei Jahre. Das heißt aber nicht, dass eine Dyskalkulie/Rechenschwäche sich damit einfach „auswächst“: Je nach Ausprägung bleiben die Schwierigkeiten bestehen, auch wenn die Diagnose selbst nach dieser Zeit neu bestätigt werden müsste.
Wer darf die Diagnose stellen und wie läuft sie ab?
Eine Diagnose nach ICD darf ausschließlich eine Fachärztin oder ein Facharzt stellen: in der Praxis meist für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, alternativ Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin oder ein:e Psychologische:r Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Lerntherapeutinnen, Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte können und dürfen keine Diagnose nach ICD stellen. Das ist gesetzlich den approbierten Heilberufen vorbehalten (AWMF, S3-Leitlinie 028-046).
Die Diagnostik ist dabei eine Ausschlussuntersuchung: Bevor eine Dyskalkulie festgestellt wird, muss die Fachperson ausschließen, dass die Rechenschwierigkeiten stattdessen andere Ursachen haben, etwa eine allgemeine Intelligenzminderung, eine bisher unerkannte Seh- oder Hörstörung, unzureichende oder unpassende Beschulung oder eine andere neurologische Erkrankung (AWMF S3-Leitlinie 028-046). Erst wenn all das ausgeschlossen ist und die Rechenleistung trotzdem deutlich unter dem zu erwartenden Niveau liegt, steht die Diagnose.
Manche Kinder liegen mit ihren Testergebnissen nur knapp über dieser Schwelle. Sie bekommen dann keine offizielle Diagnose, das heißt aber nicht, dass sie weniger Schwierigkeiten haben, sondern nur, dass ihnen der Zugang zu den offiziell diagnosegebundenen Unterstützungsangeboten fehlt. Ein etwas weicheres Kriterium reicht aber aus, wenn die übrigen Untersuchungen den Verdacht deutlich unterstützen, zum Beispiel wenn ein Kind seine Schwierigkeiten bislang durch besonderen Fleiß oder Unterstützung kompensiert hat (AWMF S3-Leitlinie 028-046).
Für die eigentliche Leistungsmessung kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz, je nach Alter zum Beispiel:
- Vorschulalter (bis Anfang 1. Klasse): Verfahren wie TEDI-MATH, BASIC-Preschool oder KALKULIE prüfen das grundlegende Zahlen- und Mengenverständnis und liefern erste Risikohinweise, gelten aber noch nicht als vollständige Diagnose (AWMF S3-Leitlinie 028-046).
- Ab Ende der 1. Klasse: Verfahren wie die DEMAT-Reihe, HRT 1-4 oder ZAREKI-R prüfen die Rechenleistung im Vergleich zur Altersgruppe. Ab der 2. Klasse wird die Mathematikleistung eines Kindes messbar stabiler, weshalb die Diagnosesicherheit ab diesem Alter zusätzlich steigt (AWMF S3-Leitlinie 028-046).
Am Ende steht ein Ergebnis, das einordnet, wo dein Kind im Vergleich zur Altersgruppe steht, und woraus sich konkrete Fördermaßnahmen ableiten lassen.
Mehr zu den Ursachen und zur Behandlung von Dyskalkulie/Rechenschwäche liest du hier: Dyskalkulie / Rechenschwäche: Ursachen, Diagnose und Behandlung.
Förderdiagnostik oder medizinische Diagnose: was brauchst du wirklich?
Hier herrscht oft Verwirrung, deshalb einmal klar getrennt:
- Förderdiagnostik stellt fest, wo genau die Schwierigkeiten liegen. Das kann eine qualifizierte Lerntherapeutin oder ein Lerntherapeut übernehmen, auch online, kein Facharzttermin nötig.
- Medizinische Diagnose nach ICD: Wer sie stellen darf und wie sie abläuft, steht oben. Sie ist etwas anderes als die Förderdiagnostik und ist z. B. Grundlage für Anträge auf Förderung oder einen Nachteilsausgleich in der Schule.
Was passiert nach dem Test?
Für viele Eltern ist das Ergebnis erst einmal vor allem eins: Klarheit. Die Ungewissheit bekommt einen Namen: Die Diagnose nach ICD zeigt, ob eine Dyskalkulie vorliegt. Wichtig zu wissen: Eine solche Diagnose ist kein Stempel fürs Leben. Sie gilt in der Praxis meist nur rund zwei Jahre und wird danach hinfällig, weil sie nur den aktuellen Entwicklungsstand deines Kindes abbildet. Das heißt nicht, dass der Weg für dein Kind damit vorbestimmt ist: Es ist möglich, gezielt zu unterstützen. Die Diagnose ist ein möglicher Ausgangspunkt für einen Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule. Entscheidest du dich für eine Lerntherapie, ist außerdem möglicherweise eine Förderung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) möglich.
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Häufige Fragen
Kann ich die Diagnose auch online machen lassen?
Das kommt darauf an, welche Diagnose gemeint ist: Die Förderdiagnostik läuft bei uns komplett online, mit denselben Verfahren wie vor Ort. Die medizinische Diagnose nach ICD kann dagegen nicht online gestellt werden.
Ab welchem Alter ist eine Diagnose sinnvoll?
Erste Risikohinweise liefern bereits Verfahren im Vorschulalter, sie gelten aber nicht als vollständige Diagnose. Die eigentlichen Testverfahren zur Rechenleistung setzen ab Ende der 1. Klasse an. Ab der 2. Klasse wird die Mathematikleistung eines Kindes messbar stabiler, wodurch auch die Diagnose selbst sicherer wird (AWMF S3-Leitlinie 028-046).
Ersetzt ein Online-Fragebogen die Diagnose?
Nein, weder beim Facharzt noch bei der Förderdiagnostik. Ein Fragebogen kann einen ersten Verdacht einordnen helfen. Auch die Förderdiagnostik zeigt schon, wo dein Kind aktuell steht, ersetzt aber ebenfalls keine Diagnose nach ICD, die kann ausschließlich eine Fachärztin oder ein Facharzt stellen.
Brauche ich für den Nachteilsausgleich in der Schule eine ärztliche Diagnose?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Anders als bei Legasthenie / LRS gibt es für Rechenschwäche/Dyskalkulie bislang keine bundesweit einheitlichen Regelungen, nur wenige Bundesländer haben dazu klare schulrechtliche Vorgaben. Am besten informierst du dich beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) oder direkt bei der Schule bzw. dem zuständigen Kultusministerium.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). S3-Leitlinie Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung, Registernummer 028-046 (Ise, E., & Schulte-Körne, G.), insb. S. 8 (Anwenderzielgruppe), S. 16 (Prävalenz), S. 20–21 (Diagnosekriterien), S. 24–25 (Ausschlusskriterien). Seit über 5 Jahren nicht aktualisiert, aktuell in Überarbeitung. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-046
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL). Schulische Förderung bei Legasthenie und Dyskalkulie, Nachteilsausgleich und Notenschutz. https://www.bvl-legasthenie.de/schule/nachteilsausgleich.html
